Mrz
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Erstellt von:
Peter
12.03.2010 13:51
Mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Vereinfachung wurde das Mehrwertsteuergesetz vollständig erneuert und mit einer entsprechenden Verordnung Anfang des Jahres in Kraft gesetzt. Doch kann für uns Unternehmer wirklich von einer Vereinfachung die Rede sein, wenn wir uns wieder mit einer komplexen Gesetzesvorlage befassen müssen, was finanzielle und zeitliche Ressourcen bindet? Seit der Einführung im Jahre 1995 hatten wir uns langsam an die Mehrwertsteuer und ihre Eigenheiten gewöhnt und wussten, was zulässig ist und was nicht. Nun stehen wir wieder vor einem neuen Gesetz, und ohne abschliessende Broschüren der ESTV starten wir wieder zum Blindflug. Was ist erlaubt und wo muss ich mich exakt an die Bestimmungen halten? So ist man beispielsweise beim Vorsteuerbeleg flexibler geworden, beim Occasionshandel aber ist der genaue Wortlaut auf dem Dokument vorgeschrieben. Neu gibt es 10 statt 7 Saldosteuersätze und die Versteuerung von Dienstleistungen aus dem Ausland hat sich von der Betrachtungsweise her völlig gedreht. Von einer Vereinfachung sind wir also nach wie vor weit entfernt. Ich verstehe sehr gut, dass nicht mehr Unternehmen in die Politik wollen, der Zeitaufwand ist zu gross. Aber es wäre trotzdem schön, wenn sich unsere Politiker mehr mit der Praxis und den echten Bedürfnissen der Wirtschaft auseinandersetzen würden. Dazu zählt auch Kontinuität zu gewährleisten, was schon per se vieles vereinfachen würde.