Anpassung an das neue MWST-Gesetz ab 1.1.2010

 

Am 1. Januar 2010 wird das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in Kraft treten. PROFFIX simply business deckt bereits in der vorliegenden Version alle Anforderungen ab. Durch Vereinfachungen im MWST-Gesetz können einzelne Steuercodes in PROFFIX deaktiviert werden. Wie Sie das selber erledigen können, ist in dieser Anleitung beschrieben.

Eine Druckvorlage für das neu gestaltete MWST-Formular wird im nächsten PROFFIX Update, rechtzeitig für die erste MWST-Abrechnung im 2010, enthalten und somit allen PROFFIX Anwendern mit gültigem Update-Vertrag frei zugänglich sein.

Weitere Infos zum neuen Mehrwertsteuergesetz unter http://www.estv.admin.ch/mwst/aktuell/index.html

 

So machen Sie Ihre PROFFIX Installation in zwei Schritten kompatibel zum neuen MWST-Gesetz

Schritt 1 - Deaktivieren der Margenbesteuerung

  Die Margenbesteuerung wird im neuen MWST-Gesetz ab dem 1.1.2010 durch einen fiktiven Vorsteuerabzug ersetzt. Die entsprechenden Steuercodes in PROFFIX simply business können daher per 31.12.2009 deaktiviert werden.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • wechseln Sie in die PROFFIX Finanzbuchhaltung
  • im Menüpunkt EXTRAS - HILFSTABELLEN wählen Sie "Steuercodes verwalten..."
  • suchen Sie die Steuercodes für die Margenbesteuerung. In der Regel sind dies die Steuercodes 70 und 72.
  • mittels Doppelklick können die Steuercodes editiert werden. Tragen Sie bei allen betroffenen Steuercodes im Feld "Gültig bis" das Datum "31.12.2009" ein.
    Damit ist gewährleistet, dass diese Steuercodes nach dem 31.12.2009 nicht mehr verwendet werden können. Bestehende Buchungen werden dabei nicht tangiert.
  • Für den fiktiven Vorsteuerabzug können Sie in Zukunft die üblichen Vorsteuercodes inkl. Mehrwertsteuer (Steuercodes 25 und 26) verwenden, oder per Kopie von 25 oder 26 einen dedizierten Steuercode erstellen.

 

 

Schritt 2 - Deaktivieren der Steuercodes für den gekürzten Vorsteuerabzug auf Spesen

  Mit Inkraftreten des neuen MWST-Gesetzes kann der vollständige Vorsteuerabzug auf Spesen geltend gemacht werden. Die entsprechenden Steuercodes für die reduzierten Vorsteuerabzüge können daher per 31.12.2009 deaktiviert werden.
 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • wechseln Sie in die PROFFIX Finanzbuchhaltung
  • im Menüpunkt EXTRAS - HILFSTABELLEN wählen Sie "Steuercodes verwalten..."
  • suchen Sie die Steuercodes für die Vorsteuerabzüge auf Spesen. In der Regel sind dies die Steuercodes 50 bis 57.
  • mittels Doppelklick können die Steuercodes editiert werden. Tragen Sie bei allen betroffenen Steuercodes im Feld "Gültig bis" das Datum "31.12.2009" ein.
    Damit ist gewährleistet, dass diese Steuercodes nach dem 31.12.2009 nicht mehr verwendet werden können. Bestehende Buchungen werden dabei nicht tangiert.
  • in Zukunft verwenden Sie für die Buchung von Vorsteuern auf Spesen die "normalen" Vorsteuer-Codes (Steuercodes 21 - 29). Diese können Sie allenfalls gleich als Ersatzsteuercode der nun deaktivierten Steuercodes hinterlegen (siehe Bild).

Gratulation Dana Good zum bestandenen Lehrabschluss
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