Bevor Sie eine Voranmeldung zur Kurzarbeit stellen, versuchen Sie Ihre betriebliche Situation einzuschätzen:
- Kann die KAE durch die zuständige Amtsstelle gemäss den geltenden Vorschriften wirklich bewilligt werden? (Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, keine Entlassungen, Arbeitszeiterfassung gewährleistet usw.)
- In welchem Umfang soll Kurzarbeit geleistet werden? (mindestens 10% Ausfallstunden pro Betrieb oder Betriebsabteilung)
- Was muss für die Berechnung des «anrechenbaren Verdienstes» berücksichtigt werden? (Varianten Arbeitsverträge, Beschäftigte mit schwankendem Einkommen beachten, Beispiele im Kreisschreiben des SECO beachten)
- Reicht die betriebliche Liquidität aus, um die KAE den Arbeitnehmenden vorzuschiessen? (Auszahlung durch die Kassen erfolgt in der Regel erst nach eingereichter Abrechnung, ansonsten Überbrückungskredit oder Vorschuss beantragen)
- Welche Arbeitnehmenden sind allenfalls nicht oder nur eingeschränkt anspruchsberechtigt? (Betriebsinhaber, AHV-Rentner, nicht einverstandene Mitarbeitende, Arbeitsausfall nicht bestimmbar)
Voranmeldung einreichen
Bevor Kurzarbeit eingeführt werden kann, muss die Voranmeldung bei der zuständigen amtlichen Stelle des Kantons, in dem der Betrieb oder die Betriebsabteilung ihren Sitz hat, eingereicht werden.
Aktuell ist keine Frist zu berücksichtigen. Die Voranmeldung ist in der Regel telefonisch möglich, wobei das Formular sofort nachgereicht werden muss. Eine Anmeldung per E-Mail wird in der Regel nicht akzeptiert.
Beim Ausfüllen des Formulars müssen alle Fragen beantwortet und eine Arbeitslosenkasse ausgewählt werden.
Formular 1 COVID-19 Voranmeldung Kurzarbeit (Excel): https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/