Ab 1.1.2018 akzeptiert die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV nur noch MWST-Abrechnungsformulare mit Barcode. Steuerpflichtige dürfen demnach nur noch das von der ESTV verschickte Originalformular einsenden. Als PROFFIX Benutzer können Sie mit der entsprechenden Liste «Mehrwertsteuer Formular» die Abrechnung direkt auf das Originalformular drucken.
Alternativ bietet die ESTV über ihre Portallösung «ESTV SuisseTax» die elektronische Einreichung der MWST-Abrechnung an. Zum heutigen Zeitpunkt muss das Formular in diesem Portal manuell ausgefüllt werden. Die ESTV plant jedoch eine Erweiterung ihres Portals mit einer Funktionalität, die den Upload der aus den kundeseitigen ERP-Systemen generierten Abrechnungsdaten ermöglicht. Gemäss aktuellem Planungsstand der ESTV sollte diese Möglichkeit im Laufe des Jahres 2018 zur Verfügung stehen.
PROFFIX ist sich dem Kundenbedürfnis nach einer einfachen Lösung zur elektronischen Übermittlung der MWST-Abrechnung bewusst und prüft die entsprechenden Möglichkeiten, sobald die ESTV ihre Portalerweiterung veröffentlicht hat.
Bis die MWST eine einfache elektronische Übermittlung ermöglicht, empfiehlt PROFFIX das Bedrucken des Originalformulars mit der entsprechenden PROFFIX Liste und Übermittlung per Post.
Weitere Informationen zum ESTV SuisseTax Portal: www.estv.admin.ch/mwst-abrechnung-online
Was muss ich als PROFFIX Benutzer tun?
Die Anpassungen der MWST-Codes per 1.1.2018 für den Normalsatz von bisher 8% auf 7.7%, für den Sondersatz von bisher 3.8% auf 3.7% und für die Saldosteuersätze können automatisiert in PROFFIX vorgenommen werden. Diese Änderungen werden Ihnen ab der PROFFIX Version 4.0.1013 ausgeliefert. (Release 27. Oktober 2017). Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen das Ersetzen der Steuercodes zeitversetzt zur Steuercodeerstellung sinnvoll ist. Die Steuercodes sollten erst dann ersetzt werden, wenn in den gewählten Modulen mehrheitlich mit den neuen Steuercodes gebucht werden soll.
Ebenfalls ändern die MWST-Formulare, welche auch mit der Version 4.0.1013 ausgeliefert werden. Verwenden Sie für Ihre MWST-Abrechnung des 4. Quartals bzw. 2. Semesters 2017 das erste neue Abrechnungsformular (nur für diese Abrechnung gültig). Für die Abrechnung des 1. Quartals bzw. 1. Semesters 2018 und alle Folgeabrechnungen muss wiederum das zweite neue Formular verwendet werden.