Wichtigste Neuerungen der Quellensteuer für Arbeitgeber
Vereinheitlichung im Monats- und Jahresmodell
Die Quellensteuern sind direkt mit dem zuständigen Kanton und nach dessen Modell (Monats- oder Jahresmodell) abzurechnen.
- Kantone mit Monatsmodell:
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich
- Kantone mit Jahresmodell:
Fribourg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis
Existierende Steuerrulings verfallen
Rulings, die Arbeitgeber bei den Steuerbehörden eingeholt haben, sind ab 2021 ungültig.
Tarifcode D fällt weg
Der Tarifcode D wird ersatzlos gestrichen. Neu werden die Bestimmungen zu den Ersatzeinkünfte wie Taggelder und Renten im Tarifcode G abgebildet.
Abrechnung über swissdec-zertifizierte Software
Erfolgt die Abrechnung der Quellensteuer über eine von swissdec-zertifizierte Software wie PROFFIX, sind die jeweils gültigen Richtlinien von Swissdec massgebend für die Berechnung der abzuziehenden Quellensteuer. Dabei kann für die Berechnung der Quellensteuer in besonderen Fällen und/oder Situationen in geringem Ausmass vom vorliegenden Kreisschreiben abgewichen werden.
Tiefere Bezugsprovision
Die bisherige Bezugsprovision für Arbeitgeber wird von maximal 3% auf maximal 2% des Quellensteuerbetrages gesenkt.
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